Ingenieurbüro v. Spiess & Partner mbB

Die baustatische Prüfung ist ein wichtiger Teil der Qualitätssicherung im Bauwesen und daher gesetzlich vorgeschrieben, sie erfolgt nach dem „Vier-Augen-Prinzip“

Tragwerksplanung

Als beratende Ingenieure verstehen wir uns als Partner von Bauherren und Planern und bieten kreative und wirtschaftliche Lösungen für die Tragwerksplanung im Hochbau. Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter gewährleisten eine Planungsleistung auf dem aktuellsten Stand der Technik.

Statische Prüfung

Zur Erreichung des hohen Sicherheitsniveaus bei baulichen Anlagen, wird die Planung für alle Bauwerke mit höheren Anforderungen nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ überprüft. Hier verstehen wir die statische Prüfung als Dienstleistung bei der wir unseren Klienten bei der Planung und Ausführung mit unserer Fachkompetenz zur Seite stehen. Immer mit dem Ziel, die Standsicherheit zu gewährleisten und Fehler in Statik und Planung frühzeitig zu erkennen. Gerne stehen wir Ihnen schon in der Entwurfsphase als Diskussionspartner zur Verfügung.

Die bautechnische Prüfung der Standsicherheit umfasst folgende Leistungen:

  • Prüfung der Standsicherheitsnachweise
  • Prüfung der Ausführungszeichnungen
  • Prüfung des statisch-konstruktiven Brandschutzes der tragenden und aussteifenden Bauteile
  • Überprüfung der Bauausführung in statisch-konstruktiver Hinsicht

Energieeffizienz
&
Bauphysik

In Fragen der Energieeffizienz, des Wärmeschutzes und des Schallschutzes bieten wir seit vielen Jahren sachkundige Beratung an. Unsere Dienstleistungen erstrecken sich unter anderem auf:

  • Nachweis des Wärmeschutzes nach der Energieeinsparverordnung EnEV in Verbindung mit DIN 4108-6/DIN 4701-10 bzw. DIN V 18599 und dem EEWärmeG
  • Staatl. anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz / IK Bau NRW
  • Erstellung und Begleitung von Anträgen für KfW-Effizienzhäuser
  • Ausstellung von Energieausweisen
  • Planung und Bewertung energetischer Optimierung im Bestand
  • Nachweise des Schallschutzes nach DIN 4109 und VDI 4100

Brandschutz

Die ganzheitliche Planung des vorbeugenden Brandschutzes hat sich seit 1998 innerhalb des Ingenieurbüros von Spiess & Partner zu einem wesentlichen Bestandteil entwickelt. Im baulichen Brandschutz ist die frühzeitige Abstimmung zwischen dem Entwurfsverfasser, dem Bauherrn und dem Fachplaner ein wichtiger Baustein für die ziel- und kostenorientierte Umsetzung eines Bauvorhabens. Wir als Brandschutzplaner verbinden dabei die unterschiedlichen Akteure bei der Projektrealisierung. Unser Kompetenzfeld im Brandschutz erstreckt sich auf alle Bereiche des allgemeinen Hochbaues, wie z.B. Versammlungs-, Beherbergungs-, Gast- und Verkaufsstätten, Garagen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kitas, Sportstätten, Verwaltungsgebäude, Industriegebäude, Tierhaltungsanlagen sowie Wohn- und Hochhäuser.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Brandschutz sind:

  • Die Erstellung von Brandschutzkonzepten gemäß § 9 BauPrüfVO inklusive zugehöriger Beratung und der erforderlichen Brandschutzpläne
  • Gutachterliche Stellungnahmen zum baulichen Brandschutz
  • Die Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
  • Die Erstellung von Flucht – und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601
  • Die Prüfung für Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 und 5 sowie Mittelgaragen gem. § 68 (2) BauO NRW sowie
  • Die Beratung im baulichen Brandschutz

Unsere Qualifikationen Zusammengefasst:

Prüfingenieure:

Gutachter & Sachverständige: